Visa für Japan
2019/1/26
Voraussetzungen für die Visumsvergabe
Grundsätzlich wird ein Visum für Japan nur dann ausgestellt, wenn der/die Antragsteller/in alle der folgenden Anforderungen erfüllt und die Visumsvergabe als zulässig angesehen wird:
- Der Antragsteller besitzt einen gültigen Reisepass und ist berechtigt in das Land, dessen Staatsangehöriger oder Bürger er ist bzw. in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat, zurückzukehren.
- Die einzureichenden Unterlagen liegen vollständig und korrekt vor.
- Die in Japan geplanten Aktivitäten, der Status bzw. die Position des Antragstellers sowie die Aufenthaltsdauer entsprechen den Anforderungen an Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer wie festgehalten im Gesetz für Einwanderungskontrolle und Anerkennung von Flüchtlingen (Kabinettsbeschluss Nr. 319 aus dem Jahr 1951, im folgenden "Einwanderungsgesetz").
- Keiner der Punkte aus § 5 Absatz 1 des Einwanderungsgesetzes trifft auf den Antragsteller zu.