Visa für Japan
2025/5/6
Voraussetzungen für die Visumsvergabe
Grundsätzlich wird ein Visum für Japan nur dann ausgestellt, wenn die antragstellende Person alle der folgenden Anforderungen erfüllt und die Visumsvergabe als zulässig angesehen wird:
- Die antragstellende Person besitzt einen gültigen Reisepass und ist berechtigt in das Land zurückzukehren, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt bzw. in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat.
- Die einzureichenden Unterlagen liegen vollständig und korrekt vor.
- Die in Japan geplanten Aktivitäten, der Status bzw. die Position der antragstellenden Person, sowie die Aufenthaltsdauer entsprechen den Anforderungen an Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer wie festgehalten im Gesetz für Einwanderungskontrolle und Anerkennung von Flüchtlingen (Kabinettsbeschluss Nr. 319 aus dem Jahr 1951, im folgenden "Einwanderungsgesetz").
- Keiner der Punkte aus § 5 Absatz 1 des Einwanderungsgesetzes trifft auf die antragstellende Person zu.
Weitere Hinweise
Über die endgültige Erlaubnis zur Einreise nach Japan entscheiden die Behörden an den See- und Flughäfen in Japan. Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines gültigen Visums keine Garantie für die Einreise nach Japan ist, sondern eine – aber nicht die einzige – Voraussetzung dafür.
Weitere Informationen zu Visa und Einreiseformalitäten finden Sie
- auf der Homepage des Japanischen Außenministeriums (Informationen zu Multiple-Entry-Visa, etc.)
- auf der Homepage der Japanischen Einwanderungsbehörde (Informationen zu langfristigen Aufenthalten, Verlängerung des Aufenthalts in Japan, etc.)
Weitere Informationen zu Visa und Einreiseformalitäten finden Sie
- auf der Homepage des Japanischen Außenministeriums (Informationen zu Multiple-Entry-Visa, etc.)
- auf der Homepage der Japanischen Einwanderungsbehörde (Informationen zu langfristigen Aufenthalten, Verlängerung des Aufenthalts in Japan, etc.)