Visa für Japan - Notwendige Dokumente

2025/5/8

Notwendige Dokumente zur Beantragung

▸ Grundsätzliches für alle Kategorien (bitte durchlesen!)
▸ Temporäre Aufenthalte (Tourismus, Geschäftsreisen, etc.)
▸ Antrag mit Certificate of Eligibility (Studentenvisa, Arbeitsvisa, etc.)
▸ Working-Holiday-Visum

FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Antragsunterlagen

* Wenn Sie sich nicht sicher sind, unter welche Kategorie Ihr Aufenthalt fällt, oder Ihre gewünschte Kategorie nicht auf dieser Seite finden, kontaktieren Sie uns bitte.

Grundsätzliches für alle Kategorien

Bitte heften oder tackern Sie Ihre Unterlagen nicht zusammen, sondern reichen Sie die Blätter lose und Reisepässe ohne Hülle ein!

- Die Bearbeitung Ihres Visumsantrags kann erst dann beginnen, wenn Ihre Dokumente vollständig und korrekt vorliegen. Erst dann gilt der Antrag bei uns als angenommen.

- Der zuständige Konsul behält sich vor, nach Prüfung der Dokumente zusätzliche Unterlagen zu verlangen.

- Alle Staatsangehörigen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion müssen unabhängig von der Visumskategorie zwei Antragsformulare und zwei Passfotos einreichen. Die genaue Liste finden Sie in unseren FAQ.

- Antragsunterlagen sollten auf Englisch, Deutsch oder Japanisch vorliegen. Unterlagen in einer anderen Sprache sollten mindestens mit einer eigenen Übersetzung eingereicht werden.

Temporäre Aufenthalte (Tourismus, Geschäftsreisen, etc.)

Auf den folgenden Listen finden Sie die nötigen Unterlagen für Touristenvisa oder Business-Visa. Bitte beachten Sie, dass ein Touristenvisum nicht ausreichend ist für eine Geschäftsreise.


▸ Touristenvisum PDF Document Download
(Tourismus oder Besuche von Verwandten/Freunden)

Business-Visum PDF Document Download
(vom Arbeitgeber bezahlte Geschäftsreisen, Konferenzbesuche, etc.)

Sie haben Fragen zu den Antragsunterlagen?
Viele Fragen werden in unseren ▸ FAQ beantwortet! Hier finden Sie auch Informationen zu Visa mit mehrfacher Einreise.

 

Formulare zum Download


Es werden nicht zwingend alle Formulare für jeden Antrag benötigt. Bitte sehen Sie auf den obigen Listen nach, welche Formulare Sie einreichen sollen.

▸ Antragsformular (application form) PDF Document Download    |    Ausfüllhilfe PDF Document Download
▸ Reiseplan (schedule) PDF Document Download    |    Japanisch PDF Document Download    |    Beispiel PDF Document Download
▸ Einladungsschreiben (invitation letter) PDF Document Download    |    Japanisch PDF Document Download
▸ Bürgschaftserklärung (letter of guarantee) PDF Document Download    |    Japanisch PDF Document Download
Diese Bürgschaftserklärung ersetzt nicht das Entsendungsschreiben für Geschäftsreisen. Es gibt keine Vorlage für das Entsendungschreiben.

▸ Vollmacht zur Abholung durch einen Stellvertreter (Deutsch/Englisch) PDF Document Download

Antrag mit Certificate of Eligibility

Für viele Visumskategorien, z.B. Auslandsstudium oder längerfristige Arbeitsaufenthalte, können Visa prinzipiell nur mit einem sogenannten "Certificate of Eligibility" (zairyû shikaku nintei shômeisho) beantragt werden.


Dieses Zertifikat wird vom Bürgen (z.B. vom Arbeitgeber) in Japan direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Antragsteller zugeschickt.

Nach dem Erhalt des Certificate of Eligibility muss das zugehörige Visum beantragt werden. Die nötigen Dokumente dafür sind:

Antragsformular (Hinweise zum Ausfüllen: FAQ)
- Reisepass (Original + Kopie)
- Certificate of Eligiblity (Kopie oder Ausdruck, s.u.) *
- aktuelles Passfoto (35 x 45 oder 45 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate, mind. auf Fotopapier)
- für Nicht-EU-Bürger: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels

* Seit 2023 wird sowohl für den Visumsantrag als auch für die Einreise kein originales CoE mehr benötigt. Für den Visumsantrag reicht ein ausgedruckter Scan bzw. eine Kopie vom originalen CoE oder ein Ausdruck des digitalen CoEs, das in E-Mail-Form ausgestellt wird (japanischer Teil der E-Mail genügt).
Wenn Sie dennoch ein Original per Post erhalten, nehmen Sie dieses bitte zur Einreise mit und zeigen Sie es dort zusammen mit dem Visum vor.

Working-Holiday-Visum

Die notwendigen Voraussetzungen sowie Unterlagen für den Antrag auf ein Working-Holiday-Visum für deutsche Staatsangehörige finden Sie unter folgendem Link:


Informationen zum Working-Holiday-Visum PDF Document Download

! Neue Regelung ab 2025 !
Seit Januar 2025 haben deutsche Staatsangehörige zweimal im Leben die Möglichkeit, Working Holiday in Japan zu machen. Bisher durfte das Working-Holiday-Visum nur einmal im Leben benutzt werden.

Achtung bei Anträgen kurz vor der Altersgrenze (31. Geburtstag):
Der Antrag gilt erst dann als angenommen, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen und von uns geprüft sind. Falls weniger als ein Monat bis zum 31. Geburtstag verbleibt, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt telefonisch unter 089-417 604 0, um das passende Vorgehen abzusprechen.