Visa für Japan

2025/1/16

Notwendige Dokumente zur Beantragung

Die nötigen Dokumente für eine Visumsbeantragung unterscheiden sich je nach Visumskategorie. Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welche Kategorie Ihr Aufenthalt fällt, kontaktieren Sie uns bitte.

Grundsätzliches für alle Visumsanträge:

- Die Bearbeitung Ihres Visumsantrags kann erst dann beginnen, wenn Ihre Dokumente vollständig und korrekt vorliegen. Erst dann gilt der Antrag bei uns als angenommen.
- Der zuständige Konsul behält sich vor, nach Prüfung der Dokumente zusätzliche Unterlagen zu verlangen.
- Alle Staatsangehörigen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion müssen unabhängig von der Visumskategorie zwei Antragsformulare und zwei Passfotos einreichen. Die genaue Liste finden Sie in unseren FAQ.
- Bitte heften oder tackern Sie Ihre Unterlagen nicht zusammen, sondern reichen Sie die Blätter lose und Reisepässe ohne Hülle ein!
- Antragsunterlagen sollten auf Englisch, Deutsch oder Japanisch vorliegen. Unterlagen in einer anderen Sprache sollten mindestens mit einer eigenen Übersetzung eingereicht werden.

 

Temporäre Aufenthalte (Tourismus, Geschäftsreisen, etc.)


Deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige weiterer Länder und Regionen (▸ Liste hier) können für temporäre Aufenthalte bis 90 Tage visumsfrei einreisen (dazu zählen: touristische Reisen, Geschäftsreisen, Besuch von Konferenzen, Besuch von Verwandten/Freunden, Home Office für Arbeitgeber außerhalb Japans, Besuch von Sprachschulen, unbezahlte Praktika, unbezahlte Forschungsaufenthalte, etc.).

Für nicht-visumsbefreite Staatsangehörigkeiten: Auf den folgenden Listen finden Sie die nötigen Unterlagen für Touristenvisa oder Business-Visa (kurze Geschäftsreisen). Bitte beachten Sie, dass ein Touristenvisum nicht ausreichend ist für eine Geschäftsreise.

▸ Touristenvisum This Link will open other window. PDF Document Download
Business-Visum This Link will open other window. PDF Document Download

Sie haben Fragen zu den Antragsunterlagen?
Viele Fragen werden in unseren ▸ FAQ beantwortet!

 

Formulare zum Download

 
Antragsformular / application form Englisch This Link will open other window. PDF Document Download Ausfüllhilfe This Link will open other window. PDF Document Download
Reiseplan / schedule Englisch This Link will open other window. PDF Document Download Japanisch This Link will open other window. PDF Document Download
Einladungsschreiben / invitation letter Englisch This Link will open other window. PDF Document Download Japanisch This Link will open other window. PDF Document Download
Bürgschaftserklärung / letter of guarantee Englisch This Link will open other window. PDF Document Download Japanisch This Link will open other window. PDF Document Download
Diese Bürgschaftserklärung ersetzt nicht das Entsendungsschreiben für Geschäftsreisen. / This letter of guarantee does not substitute a delegation letter for business trips.
Vollmacht zur Abholung des Visums durch einen Stellvertreter / letter of authorization Deutsch / English This Link will open other window. PDF Document Download



Beantragung mit Certificate of Eligibility


Für viele Visumskategorien, z.B. Auslandsstudium oder längerfristige Arbeitsaufenthalte, können Visa prinzipiell nur mit einem sogenannten "Certificate of Eligibility" (zairyû shikaku nintei shômeisho) beantragt werden.

Dieses Zertifikat wird vom Bürgen (z.B. vom Arbeitgeber) in Japan direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Antragsteller zugeschickt.

Nach dem Erhalt des Certificate of Eligibility muss das zugehörige Visum beantragt werden. Die nötigen Dokumente dafür sind:

Antragsformular This Link will open other window. PDF Document Download (Hinweise zum Ausfüllen: FAQ)
- Reisepass (Original + Kopie)
- Certificate of Eligiblity (Kopie oder Ausdruck, s.u.) *
- aktuelles Passfoto (35 x 45 oder 45 x 45 mm, nicht älter als 6 Monate, mind. auf Fotopapier)
- für Nicht-EU-Bürger: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels

* Seit 17.03.2023 wird sowohl für den Visumsantrag als auch für die Einreise kein originales CoE mehr benötigt. Für den Visumsantrag reicht ein ausgedruckter Scan bzw. eine Kopie vom originalen CoE oder ein Ausdruck des digitalen CoEs, das in E-Mail-Form ausgestellt wird (japanischer Teil der E-Mail genügt).
Wenn Sie dennoch ein Original per Post erhalten, nehmen Sie dieses bitte zur Einreise mit und zeigen Sie es dort zusammen mit dem Visum vor.

 

Beantragung eines Working-Holiday-Visums


Die notwendigen Voraussetzungen sowie Unterlagen für den Antrag auf ein Working-Holiday-Visum für deutsche Staatsangehörige finden Sie unter folgendem Link:

Informationen zum Working-Holiday-Visum PDF Document Download

! Neue Regelung ab 2025 !
Seit Januar 2025 haben deutsche Staatsangehörige zweimal im Leben die Möglichkeit, Working Holiday in Japan zu machen. Bisher durfte das Working-Holiday-Visum nur einmal im Leben benutzt werden.

Achtung bei Anträgen kurz vor der Altersgrenze (31. Geburtstag):
Der Antrag gilt erst dann als angenommen, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen und von uns geprüft sind. Falls weniger als ein Monat bis zum 31. Geburtstag verbleibt, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt telefonisch unter 089-417 604 0, um das passende Vorgehen abzusprechen.