Konsularisches
2025/1/15
Wir nehmen Anträge von Personen mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg entgegen.
We accept applications from persons residing in Bavaria or Baden-Wurttemberg.
We accept applications from persons residing in Bavaria or Baden-Wurttemberg.
Visa für Japan
▸ Beantragung eines Visums
Achtung: Besuche im Konsulat sind nur noch mit Termin (telefonisch oder per E-Mail) möglich! Für die Terminvereinbarung per E-Mail beachten Sie bitte unbedingt diese Hinweise.
▹ English: Application for a visa
Caution: Visiting the Consulate is only possible after making an appointment (via telephone or e-mail)! Please read the following instructions for making an appointment via e-mail.
▸ Informationen zum Antrag eines Working-Holiday-Visums für Japan
Achtung: Besuche im Konsulat sind nur noch mit Termin (telefonisch oder per E-Mail) möglich! Für die Terminvereinbarung per E-Mail beachten Sie bitte unbedingt diese Hinweise.
▹ English: Application for a visa
Caution: Visiting the Consulate is only possible after making an appointment (via telephone or e-mail)! Please read the following instructions for making an appointment via e-mail.
▸ Informationen zum Antrag eines Working-Holiday-Visums für Japan
Einreisebestimmungen nach Japan
▸ Zollhinweise für Einreisende
▸ Mitnahme von Medikamenten nach Japan (Japanisches Gesundheitsministerium)
Das Generalkonsulat kann keine genaue Auskunft zur Einfuhr von Medikamenten geben, da diese vom japanischen Gesundheitsministerium geregelt wird. Prinzipiell können auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne besondere Inhaltsstoffe wie Betäubungsmittel etc. für den eigenen Gebrauch ohne Sondererlaubnis eingeführt werden, allerdings nur bis zur Menge für einen Monat. Für eine größere Menge, betäubungsmittelhaltige oder psychotrope Medikamente wird eventuell eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Unter obigem Link erhalten Sie weiterführende Informationen.


▸ Mitnahme von Medikamenten nach Japan (Japanisches Gesundheitsministerium)


Das Generalkonsulat kann keine genaue Auskunft zur Einfuhr von Medikamenten geben, da diese vom japanischen Gesundheitsministerium geregelt wird. Prinzipiell können auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne besondere Inhaltsstoffe wie Betäubungsmittel etc. für den eigenen Gebrauch ohne Sondererlaubnis eingeführt werden, allerdings nur bis zur Menge für einen Monat. Für eine größere Menge, betäubungsmittelhaltige oder psychotrope Medikamente wird eventuell eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Unter obigem Link erhalten Sie weiterführende Informationen.
Hinweise der Konsularabteilung
▸ Japanisches Führungszeugnis / Japanese Police Certificate
▸ Autofahren in Japan - Hinweise zur Übersetzung deutscher Führerscheine (Informationen der japanischen Fremdenverkehrszentrale JNTO)

▹ Achten Sie auf die Verkehrsregeln in Japan!

▸ Empfehlung zum Beitritt in eine Auslandskrankenversicherung
▸ Hinweise für Personen, die planen in Japan zu leben

▸ Autofahren in Japan - Hinweise zur Übersetzung deutscher Führerscheine (Informationen der japanischen Fremdenverkehrszentrale JNTO)


▹ Achten Sie auf die Verkehrsregeln in Japan!


▸ Empfehlung zum Beitritt in eine Auslandskrankenversicherung


▸ Hinweise für Personen, die planen in Japan zu leben


