Visa für Japan
▹ Bearbeitungsdauer
▹ Antragstellung
▹ Visagebühren
▸ Notwendige Dokumente zur Beantragung
▸ Voraussetzungen für die Visumsvergabe
▸ Weitere Hinweise
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Beantragung eines Visums
Tel: 089-417 604 0
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 9 Werktage, kann sich jedoch je nach Antragsaufkommen, Visumsstatus und Staatsangehörigkeit jederzeit verlängern. Bei postalischen Anträgen dauert die Bearbeitung tendenziell länger. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumsantrags erst dann beginnen kann, wenn Ihre Dokumente vollständig und korrekt vorliegen.
Es gibt keine Express-Bearbeitung! Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor der geplanten Einreise. Anträge für kurze Aufenthalte ("Temporary Visitor"-Status, z.B. Touristen und Geschäftsreisende) dürfen jedoch nicht früher als drei Monate vor dem geplanten Einreisedatum gestellt werden.
Antragstellung
Für eine Antragstellung am Schalter während unserer Öffnungszeiten müssen Sie einen Termin vereinbaren (telefonisch oder per E-Mail). Bitte planen Sie mindestens 30 Minuten für die Durchsicht Ihrer Unterlagen ein.
Antragstellung per Post
Wenn Sie außerhalb von München wohnen und bis zu Ihrer geplanten Abreise noch mindestens zwei Wochen Zeit sind, können Sie uns Ihren Antrag auch per Post zukommen lassen. Das Konsulat übernimmt keine Haftung, falls Unterlagen nicht, verspätet oder beschädigt hier eintreffen.
Bitte senden Sie nicht Ihren originalen Reisepass, sondern nur eine Kopie (in Originalgröße, genauere Hinweise hier). Der originale Reisepass muss zur Abholung mitgebracht werden, da wir das Visum sonst nicht herausgeben dürfen.
Die Unterlagen sollten als Einschreiben an unsere allgemeine Adresse geschickt werden:
Japanisches Generalkonsulat München
Friedenstr. 6
81671 München
Bitte kontaktieren Sie uns zwei bis drei Tage nach dem Versand, um zu erfahren, ob die Unterlagen angekommen sind und wann das Visum abgeholt werden kann.
Eine Rücksendung des Visums per Post ist grundsätzlich ausgeschlossen! Das Visum muss gegen Vorlage des originalen Reisepasses vom Antragsteller persönlich oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person (Vorlage unter "Formulare zum Download") abgeholt werden.
Visagebühren
Eventuelle Visagebühren müssen bei der Abholung bar bezahlt werden.
Für deutsche Staatsbürger, die meisten EU-Bürger, russische Staatsbürger sowie US-Staatsbürger fallen keine Visagebühren an. Ob für Ihre Staatsbürgerschaft eine Gebühr anfällt und wie hoch diese ist, können Sie bei der Konsularabteilung erfragen.