Visa für Japan
▸ Brauche ich ein Visum?
▸ Beantragung eines Visums
▹ Bearbeitungsdauer
▹ Antragstellung
▹ Visumsgebühren
▹ Notwendige Dokumente
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren: 089-417 604 0 | konsular@mu.mofa.go.jp.
Brauche ich ein Visum?
- Deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige weiterer Länder und Regionen (▸ vollständige Liste hier) können für temporäre Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumsfrei einreisen, sofern in Japan keine Tätigkeit ausgeübt wird, die von japanischer Seite bezahlt wird.
Dazu zählen: touristische Reisen, Geschäftsreisen, Besuch von Konferenzen, Besuch von Verwandten/Freunden, Home Office für Arbeitgeber außerhalb Japans, Besuch von Sprachschulen, unbezahlte Praktika, unbezahlte Forschungsaufenthalte, etc..
- Für alle anderen, nicht visumsbefreiten Nationalitäten, sowie für langfristige oder von japanischer Seite bezahlte Aufenthalte besteht Visumspflicht (unabhängig davon, ob ein deutscher Aufenthaltstitel vorliegt).
- Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge oder Reiseausweises für Ausländer ("blauer/grauer Reisepass") müssen immer ein Visum beantragen.
Beantragung eines Visums
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 bis 9 Werktage, kann sich jedoch je nach Staatsangehörigkeit, Antragsaufkommen und Visumskategorie jederzeit verlängern. Bei postalischen Anträgen dauert die Bearbeitung tendenziell länger. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumsantrags erst dann beginnen kann, wenn Ihre Dokumente vollständig und korrekt vorliegen.
Es gibt keine Express-Bearbeitung! Anträge sollten frühestens 2,5 Monate bzw. spätestens 3 Wochen vor der Reise gestellt werden. Nur Anträge für Working-Holiday-Visa können auch früher gestellt werden.
Antragstellung
Eine persönliche Beantragung direkt im Konsulat ist nur mit Termin möglich. Termine können online gebucht werden. >> Terminbuchung hier <<
Anträge können auch von einer stellvertretenden Person eingereicht werden, allerdings müssen das Antragsformular mit eigener Unterschrift und der originale Reisepass der beantragenden Person vorliegen. Für eine Abholung per Vollmacht muss zusätzlich eine schriftliche Vollmacht vorliegen (Vorlage unter "Formulare zum Download").
Antragstellung per Post
Wenn Sie außerhalb von München wohnen und bis zu Ihrer geplanten Abreise noch mindestens drei Wochen Zeit sind, können Sie uns Ihren Antrag auch per Post zukommen lassen. Das Konsulat übernimmt keine Haftung, falls Unterlagen nicht, verspätet oder beschädigt hier eintreffen.
Bitte senden Sie nicht Ihren originalen Reisepass, sondern nur eine Kopie (in Originalgröße, genauere Hinweise hier). Der originale Reisepass muss zur Abholung mitgebracht werden, da wir das Visum sonst nicht herausgeben können.
Die Unterlagen sollten als Einschreiben an unsere allgemeine Adresse geschickt werden:
Japanisches Generalkonsulat München
Friedenstr. 6
81671 München
Bitte kontaktieren Sie uns zwei bis drei Tage nach dem Versand, um zu erfahren, ob die Unterlagen angekommen sind und wann das Visum abgeholt werden kann. Wir kontaktieren Antragsteller nicht von unserer Seite.
Eine Rücksendung des Visums per Post ist grundsätzlich ausgeschlossen! Das Visum muss gegen Vorlage des originalen Reisepasses vom Antragsteller persönlich oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person (Vorlage unter "Formulare zum Download") abgeholt werden.
Visumsgebühren
Die Visumsgebühr hängt von der Staatbürgerschaft, der Visumskategorie und weiteren Faktoren ab. Für deutsche Staatsbürger, die meisten EU-Bürger, russische und ukrainische Staatsbürger, sowie US-Staatsbürger fallen grundsätzlich keine Visumsgebühren an. Wir können Ihnen nach Prüfung Ihrer Unterlagen die Gebühr mitteilen.
Eventuelle Visumsgebühren müssen bei der Abholung bar bezahlt werden. Andere Zahlungsarten können nicht akzeptiert werden.
Weitere Informationen hier.