Temporäres Visum: Business (Geschäftsreisen, Konferenzen, etc.)

2026/5/18
Wir nehmen nur Anträge von Personen mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg entgegen.
Wenn Sie nicht in unserem Gebiet wohnen, sehen Sie bitte hier nach, wo Sie beantragen müssen.
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Anträge in München.

Wichtiges zum Antrag

Bitte tackern oder heften Sie Ihre Unterlagen nicht zusammen, sondern reichen Sie die Blätter lose und Reisepässe ohne Hülle ein!
▸ Bitte füllen Sie die Formulare nicht mit Stiften aus, die sich ausradieren lassen (Bleistift, radierbare Kugelschreiber, etc.).
▸ Antragsunterlagen sollten auf Englisch, Deutsch oder Japanisch vorliegen. Unterlagen in einer anderen Sprache sollten mindestens mit einer eigenen Übersetzung eingereicht werden.
▸ Die Bearbeitung Ihres Visumsantrags kann erst dann beginnen, wenn Ihre Dokumente vollständig und korrekt vorliegen. Erst dann gilt der Antrag bei uns als angenommen.
Das Konsulat behält sich vor, nach Prüfung Ihres Antrags zusätzliche Unterlagen zu verlangen.

Notwendige Dokumente - Business-Visum

Alle Unterlagen, die nicht im Original verlangt werden, sollen als Kopie (im DIN A4-Format) eingereicht werden.

1. gültiger Reisepass (Original + Kopie)
Hinweise zur Kopie
- bei Postanträgen: nur Kopie (Nur für Personen, die nicht in der Nähe von München wohnen! Details hier.)
- mit mind. 1 ganzen freien Seite

2. Antragsformular (vollständig ausgefüllt und original unterschrieben)
* Staatsangehörige von Russland, der Ukraine, Georgien und allen anderen GUS-Staaten müssen zwei Antragsformulare einreichen. (Genaue Liste hier.)
- Die Unterschrift sollte nicht aufgedruckt oder digital sein.
- alle Hinweise zum Ausfüllen in unseren FAQ

3. aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passfotos)
* Staatsangehörige von Russland, der Ukraine, Georgien und allen anderen GUS-Staaten müssen zwei Fotos einreichen. (Genaue Liste hier.)
- nicht älter als 6 Monate
- Größe: 35 x 45 mm bis 45 x 45 mm

4. Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
- Vorder- und Rückseite (Die Karte muss vollständig sichtbar sein.)
- Eine Fiktionsbescheinigung wird ebenfalls akzeptiert. Die Wiedereinreise nach Deutschland muss damit möglich sein.
- Der Aufenthaltstitel (bzw. die Fiktionsbescheinigung) muss mindestens bis nach der Rückkehr aus Japan gültig sein!

5. Entsendungsschreiben vom Arbeitgeber in Deutschland
- Brief ohne vorgegebenes Format
- auf Englisch mit Briefkopf des Arbeitgebers und Unterschrift zur Bestätigung von:
   •  Arbeitsverhältnis (Seit wann? Position?)
   •  Dauer und Zweck der Reise
   •  Kontakt in Japan
   •  Übernahme aller anfallenden Kosten der Reise *
* Falls die Kosten nicht von Ihrem Arbeitgeber getragen werden, kontaktieren Sie uns bitte und beschreiben Sie die Situation, damit wir Ihnen alternative Unterlagen nennen können.

6. Einladungsschreiben von japanischer Seite (Englisch / Japanisch)
- Kopie oder ausgedruckter Scan ist ausreichend
- alternatives Format auch möglich, wenn die Einladung persönlich an den Antragsteller gerichtet ist und alle relevanten Informationen enthält

7. Aufenthaltsplan (Englisch / Japanisch)
- mit folgenden Angaben: Ein- und Ausreisedaten, geplante Aktivitäten, Name und Kontaktdaten der Unterkunft oder dem japanischen Kontakt
- kann auch vom japanischen Kontakt ausgefüllt werden
- Beispiel als Ausfüllhilfe

8. unverbindlicher Flugplan
- Reservierung oder Übersicht über die geplanten Flüge (z.B. ausgedruckter Screenshot mit Details der Flugverbindung)
- Hin- und Rückflug


Sie haben Fragen zu den Antragsunterlagen?
Viele Fragen werden in unseren ▸ FAQ beantwortet! Hier finden Sie auch Informationen zu Visa mit mehrfacher Einreise.