Working-Holiday-Visum

2026/5/18
Wir nehmen nur Anträge von Personen mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg entgegen. (Ausnahme: Wohnsitz außerhalb von Deutschland, dann freie Wahl der Antragsstelle.)
Wenn Sie nicht in unserem Gebiet wohnen, sehen Sie bitte hier nach, wo Sie beantragen können.
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Anträge in München.

Bedingungen (keine Ausnahmen möglich!)

1. Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und einen gültigen, deutschen Reisepass.
2. Das Visum kann nur in Deutschland beantragt und abgeholt werden.
3. Sie sind zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 18 und höchstens 30 Jahre alt. Das Visum kann bis zum 31. Geburtstag beantragt werden. *
4. Sie waren noch nicht oder nur einmal mit einem Working-Holiday-Visum in Japan. Das Visum kann zweimal im Leben benutzt werden, allerdings nur mit zwischenzeitlicher Rückkehr. Der erste Aufenthalt muss nachweislich beendet sein.
5. Die Hauptziele sind Urlaub und ein näheres Kennenlernen von Japan - mit der Option auf Nebenjobs zur Finanzierung der Reise. Der Fokus darf nicht auf der Arbeit liegen und diese sollte demnach nicht Anlass für den Visumsantrag sein.
6. Sie werden nicht von Unterhaltsberechtigten (Ehepartner*in, Kind) begleitet.
 

* Achtung bei Anträgen kurz vor der Altersgrenze (31. Geburtstag):

Falls weniger als ein Monat bis zum 31. Geburtstag verbleibt, kontaktieren Sie uns bitte unbedingt telefonisch unter 089-417 604 0, um das passende Vorgehen abzusprechen.
Postalische Anträge sollten spätestens 3 Wochen vor dem 31. Geburtstag bei uns eingehen - wenn weniger Zeit bleibt, raten wir dringend von einem postalischen Antrag ab.
Der Antrag gilt erst dann als angenommen, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen und von uns geprüft sind, also nicht automatisch mit Erhalt der Unterlagen.

Wichtiges zum Antrag

▸ Der Antrag kann frühestens 1 Jahr vor der Abreise eingereicht werden. Bis zur Abreise (bzw. Altersgrenze) sollten noch mindestens 3 Wochen Zeit sein.
▸ Bitte tackern oder heften Sie Ihre Unterlagen nicht zusammen, sondern reichen Sie die Blätter lose und Reisepässe ohne Hülle ein!
▸ Die Bearbeitung Ihres Visumsantrags kann erst dann beginnen, wenn Ihre Dokumente vollständig und korrekt vorliegen. Erst dann gilt der Antrag bei uns als angenommen.
▸ Das Konsulat behält sich vor, nach Prüfung Ihres Antrags zusätzliche Unterlagen zu verlangen.

Notwendige Dokumente - Working-Holiday-Visum

Alle Unterlagen, die nicht im Original verlangt werden, sollen als Kopie (im DIN A4-Format) eingereicht werden.

1. gültiger Reisepass (Original + Kopie)
Hinweise zur Kopie
- bei Postanträgen: nur Kopie (Nur für Personen, die nicht in der Nähe von München wohnen! Details hier.)
- mit mind. 1 ganzen freien Seite

2. Antragsformular (vollständig ausgefüllt und original unterschrieben)
- alle Hinweise zum Ausfüllen in unseren FAQ

3. aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passfotos)
- nicht älter als 6 Monate
- Größe: 35 x 45 mm bis 45 x 45 mm

4. Motivationsschreiben
- formlos, auf Englisch oder Japanisch
- mindestens 1 Seite

5. Aufenthaltsplan (auf Englisch oder Japanisch, eigenes Format ebenfalls möglich)
- Tragen Sie bitte so detailliert wie möglich (Stichpunkte ok) Ihre Pläne für den Aufenthalt ein, d.h. Reiseziele, sowie geplante Aktivitäten (Sprachschule, gewünschte Arbeit, Freiwilligenarbeit, etc.). Zeiträume können in Monaten oder Jahreszeiten angegeben werden.
Einsilbige Einträge wie "travel", "work" oder "sightseeing" sind nicht ausreichend.
- Der Plan ist nicht verbindlich, aber Sie sollten sich vor dem Antrag Gedanken machen, was Sie machen möchten.

6. Lebenslauf (auf Englisch oder Japanisch, eigenes Format ebenfalls möglich)

7. Finanznachweis
- aktueller Kontoauszug (nicht älter als 1 Monat) mit Name des Kontoinhabers, Start- und Endsaldo eines Monats und Ausstellungsdatum
- Nachweis von mindestens 2.000 Euro (ohne Flüge mind. 3.200 Euro)

8. Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung oder Pledge (Erklärung zum Beitritt in die japanische Krankenversicherung)
- bei Auslandskrankenversicherung: Es muss erkennbar sein, dass die Versicherung für Japan und für den gesamten Reisezeitraum gültig ist.
* Hinweis zur Versicherung: Für den Visumsantrag ist nur einer der Nachweise notwendig. Seit Mai 2015 sind jedoch alle Personen mit Langzeitvisa verpflichtet, sich bei der Nationalen Krankenkasse in Japan zu versichern. In der Regel wird man dazu aufgefordert, wenn man sich beim lokalen Bürgeramt anmeldet. Bei einer bereits vorhandenen Auslandskrankenversicherung kann es daher zu einer „Doppelversicherung“ kommen. Generell wird dennoch eine Auslandskrankenversicherung empfohlen, da die Nationale Krankenkasse nicht alle Kosten abdeckt.

9. Flugreservierung (optional)
- Antrag ohne Flugreservierung möglich
- falls keine Flüge oder nur Hinflug gebucht sind: Höherer Finanznachweis (3.200 Euro) nötig!

nur beim zweiten WH-Antrag: 10. Nachweis, dass der erste Aufenthalt beendet ist (Kopie der gelochten Residence Card oder Kopie des ersten Visums mit Ein- und Ausreisestempel)
 

Wichtiger Hinweis zu Arbeitsmöglichkeiten

Es dürfen keine Tätigkeiten ausgeübt werden, die unter das Gesetz zur Kontrolle und Verbesserung des Vergnügungs- und Unterhaltungsgewerbe fallen (z.B. Nachtclubs, o.ä.).

Das Working-Holiday-Programm richtet sich nicht an Personen, die hauptsächlich beabsichtigen einer Arbeit nachzugehen. Auch für den reinen Sprachschulbesuch oder Praktika ist das Visum nicht vorgesehen, da es hierfür eigene Visumskategorien gibt.