Temporäres Visum: Tourismus

2026/5/18
Wir nehmen nur Anträge von Personen mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg entgegen.
Wenn Sie nicht in unserem Gebiet wohnen, sehen Sie bitte hier nach, wo Sie beantragen müssen.
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Anträge in München.

Wichtiges zum Antrag

Bitte tackern oder heften Sie Ihre Unterlagen nicht zusammen, sondern reichen Sie die Blätter lose und Reisepässe ohne Hülle ein!
▸ Bitte füllen Sie die Formulare nicht mit Stiften aus, die sich ausradieren lassen (Bleistift, radierbare Kugelstifte, etc.).
▸ Antragsunterlagen sollten auf Englisch, Deutsch oder Japanisch vorliegen. Unterlagen in einer anderen Sprache sollten mindestens mit einer eigenen Übersetzung eingereicht werden.
▸ Die Bearbeitung Ihres Visumsantrags kann erst dann beginnen, wenn Ihre Dokumente vollständig und korrekt vorliegen. Erst dann gilt der Antrag bei uns als angenommen.
Das Konsulat behält sich vor, nach Prüfung Ihres Antrags zusätzliche Unterlagen zu verlangen.

Notwendige Dokumente - Touristenvisum

Alle Unterlagen, die nicht im Original verlangt werden, sollen als Kopie (im DIN A4-Format) eingereicht werden.

1. gültiger Reisepass (Original + Kopie)
Hinweise zur Kopie
- bei Postanträgen: nur Kopie (Nur für Personen, die nicht in der Nähe von München wohnen! Details hier.)
- mit mind. 1 ganzen freien Seite

2. Antragsformular (vollständig ausgefüllt und original unterschrieben)
* Staatsangehörige aus Russland, der Ukraine, Georgien und allen anderen GUS-Staaten müssen zwei Antragsformulare einreichen. (Genaue Liste hier.)
- Bei Kindern sollte stellvertretend ein Elternteil unterschreiben und „signed by mother / father“ dazuschreiben.
- alle Hinweise zum Ausfüllen in unseren FAQ

3. aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passfotos)
* Staatsangehörige aus Russland, der Ukraine, Georgien und allen anderen GUS-Staaten müssen zwei Fotos einreichen. (Genaue Liste hier.)
- nicht älter als 6 Monate
- Größe: 35 x 45 mm bis 45 x 45 mm

4. Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
- Vorder- und Rückseite (Die Karte muss vollständig sichtbar sein.)
- Eine Fiktionsbescheinigung wird ebenfalls akzeptiert. Die Wiedereinreise nach Deutschland muss damit möglich sein.
- Der Aufenthaltstitel (bzw. die Fiktionsbescheinigung) muss mindestens bis nach der Rückkehr aus Japan gültig sein!

5. Finanznachweis
- aktueller Kontoauszug oder die drei letzten Gehaltsabrechnungen
- nicht älter als 1 Monat
- bei Kontoauszug/Onlinebanking: Der Name des Kontoinhabers, der Start- und Endsaldo eines Monats (inkl. Transaktionen) und das Ausstellungsdatum müssen zu sehen sein.
- falls eine andere Person die Reisekosten übernimmt: Bürgschaft + Ausweiskopie und Finanznachweis der bürgenden Person + ggf. Verwandtschaftsnachweis (Heirats- oder Geburtsurkunde)

6. Aufenthaltsplan
- ausführlicher Plan auf Englisch mit: Ein- und Ausreisedaten, Aufenthaltsorte und geplante Aktivitäten, Name und Kontaktdaten der Unterkunft
Es reicht nicht, nur "Sightseeing" zu schreiben oder nur Städtenamen aufzulisten.
- Der Plan ist nicht verbindlich. Unterkünfte müssen noch nicht gebucht sein.
- Beispiel als Ausfüllhilfe

7. unverbindlicher Flugplan
- Reservierung oder Übersicht über die geplanten Flüge (z.B. ausgedruckter Screenshot mit Details der Flugverbindung)
- Hin- und Rückflug


Sie haben Fragen zu den Antragsunterlagen?
Viele Fragen werden in unseren ▸ FAQ beantwortet! Hier finden Sie auch Informationen zu Visa mit mehrfacher Einreise.