Visum mit Certificate of Eligibility (CoE)

2026/5/18
Wir nehmen nur Anträge von Personen mit Wohnsitz in Bayern und Baden-Württemberg entgegen.
Wenn Sie nicht in unserem Gebiet wohnen, sehen Sie bitte hier nach, wo Sie beantragen müssen.
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Anträge in München.


Infos für Austauschstudenten
→ umfangreiche Informationen für Austauschstudenten zum CoE, Visumsantrag, Ein- und Ausreise, etc.
 

Was ist ein Certificate of Eligibility?

Viele Visumskategorien können prinzipiell nur mit einem sogenannten "Certificate of Eligibility" (CoE, 在留資格認定証明書, zairyû shikaku nintei shômeisho) beantragt werden, z.B.:
- längerfristige Aufenthalte: Versetzung nach Japan, Auslandsstudium, Familienzusammenführung, etc.
- von japanischer Seite entlohnte Arbeit: künstlerischer Auftritt, Gastprofessur, etc.

Dieses Zertifikat wird vom Bürgen (z.B. Arbeitgeber, Sprachschule) in Japan direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde (Immigration Services Agency) beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Antragsteller zugeschickt. Das Zertifikat bescheinigt nur, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für eine bestimmte Visumskategorie erfüllt, und stellt noch kein Visum dar.

Nach dem Erhalt des CoEs muss daher noch das zugehörige Visum beantragt werden - die nötigen Unterlagen für den Antrag finden Sie weiter unten. Die Einreise nach Japan muss innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des CoEs erfolgen.

Wichtiges zum Antrag

Bitte tackern oder heften Sie Ihre Unterlagen nicht zusammen, sondern reichen Sie die Blätter lose und Reisepässe ohne Hülle ein!
▸ Alle Unterlagen, die nicht im Original verlangt werden, sollen als Kopie (im DIN A4-Format) eingereicht werden.
▸ Bitte füllen Sie die Formulare nicht mit Stiften aus, die sich ausradieren lassen (Bleistift, radierbare Kugelstifte, etc.).
▸ Die Bearbeitung Ihres Visumsantrags kann erst dann beginnen, wenn Ihre Dokumente vollständig und korrekt vorliegen.
Das Konsulat behält sich vor, nach Prüfung Ihres Antrags zusätzliche Unterlagen zu verlangen.

Notwendige Dokumente - Antrag mit CoE

1. gültiger Reisepass (Original + Kopie)
Hinweise zur Kopie
- bei Postanträgen: nur Kopie (Nur für Personen, die nicht in der Nähe von München wohnen! Details hier.)
- mit mind. 1 ganzen freien Seite

2. Antragsformular (vollständig ausgefüllt und original unterschrieben)
* Staatsangehörige von Russland, der Ukraine, Georgien und allen anderen GUS-Staaten müssen zwei Antragsformulare einreichen. (Genaue Liste hier.)
- Bei Kindern sollte stellvertretend ein Elternteil unterschreiben und „signed by mother / father“ dazuschreiben.
- alle Hinweise zum Ausfüllen in unseren FAQ

3. aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passfotos)
* Staatsangehörige von Russland, der Ukraine, Georgien und allen anderen GUS-Staaten müssen zwei Fotos einreichen. (Genaue Liste hier.)
- nicht älter als 6 Monate
- Größe: 35 x 45 mm bis 45 x 45 mm

4. Certificate of Eligibility
Kopie oder Ausdruck *
* CoEs werden meist digital in Form einer E-Mail (Beispiel) ausgestellt. Für den Antrag reichen Sie bitte einen Ausdruck der E-Mail ein (japanischer Teil genügt). Wenn Sie ein CoE in Papierform erhalten, brauchen wir für den Antrag eine Kopie. Falls Sie auch das Original per Post erhalten, nehmen Sie es bitte zur Einreise mit.

5. nur für Nicht-EU-Bürger: Kopie des deutschen Aufenthaltstitels
- Vorder- und Rückseite (Die Karte muss vollständig sichtbar sein.)
- Eine Fiktionsbescheinigung wird ebenfalls akzeptiert. 
- nur bei kurzfristigen Aufenthalten (bis 3 Monate): Der Aufenthaltstitel (bzw. die Fiktionsbescheinigung) muss mindestens bis nach der Rückkehr aus Japan gültig sein! Bei längeren Aufenthalten reicht es, wenn die Abreise aus Deutschland abgedeckt ist.


Sie haben Fragen zu den Antragsunterlagen?
Viele Fragen werden in unseren ▸ FAQ beantwortet! Hier finden Sie auch Informationen zu Visa mit mehrfacher Einreise.