Im Zusammenhang mit dem Erdbeben 2016 mit Epizentrum in der Region Kumamoto (Präfektur Kumamoto) hat die japanische Regierung entschieden, Spendengelder ausländischer Regierungen, Einzelpersonen und Firmen sowie japanischer Staatsbürger im Ausland wie folgt entgegenzunehmen:
1. Informationen zum Spendenkonto des Japanischen Generalkonsulates München
(1) Das Japanische Generalkonsulat München hat unten genanntes Spendenkonto eingerichtet.
Anmerkung1: Spenden, die das Japanische Generalkonsulat München entgegennimmt, werden auf ein Konto der japanischen Regierung weitergeleitet. Falls Sie Ihre Spende dem Japanischen Roten Kreuz zu Gute kommen lassen wollen, informieren Sie das Japanische Generalkonsulat München bitte entsprechend. Spendengelder, die vom Japanischen Generalkonsulat München an das Japanische Rote Kreuz überwiesen werden, werden als „gienkin“-Spendengelder verwendet (vgl. Anmerkung 4 unter Punkt 2.a für weitere Informationen).
Anmerkung 2: Bitte beachten Sie, dass Zuwendungen an das Japanische Generalkonsulat München in Deutschland nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können.
Anmerkung 3: Wenn Sie Ihre Spende dem Generalkonsulat direkt überreichen möchten, können Sie dies während der Öffnungszeiten des Generalkonsulats, von Montag bis Freitag zwischen 9.00-12.30 Uhr sowie zwischen 14.00-16.00 Uhr, am Schalter der Konsularabteilung tun.
Anmerkung 4: Spendengelder, die als "kyuenkin"-Spendengelder beim Japanischen Generalkonsulat München eingehen (vgl. Anmerkung 4 unter Punkt 2.a für weitere Informationen) und auf ein Konto der Japanischen Regierung oder ein Konto des Japanischen Roten Kreuzes weiterüberwiesen werden, werden durch japanische Gemeindeverwaltungen und Kommunen direkt an vom Erdbeben betroffene Personen ausgezahlt.
Kontoinformation:
Bankname: Deutsche Bank
Kontoinhaber: Japanisches Generalkonsulat München
Kontonummer: 71 00 233 – 01
BLZ: 700 700 24
IBAN: DE87 7007 0024 0710 0233 01
BIC/SWIFT: DEUTDEDBMUC
(2) Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, wenden Sie sich bitte unter Angabe folgender Informationen per Email an: info@mu.mofa.go.jp
1. Bitte um Ausstellung einer Spendenbescheinigung
2. Ihr Name
3. Spendenbetrag
4. Datum der Spendenüberweisung
5. Name der Bank, die die Spendenüberweisung vorgenommen hat
2. Informationen zum Spendenkonto des Japanischen Roten Kreuzes
Das Japanische Rote Kreuz nimmt freiwillige Spendengelder in Form von „kyuenkin“-Spendengeldern (relief funds) auch direkt von ausländischen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie Regierungen und von Einzelpersonen aus dem Ausland entgegen (zum Unterschied zwischen „kyuenkin“ („relief funds“) und „gienkin“ (donations) -Spendengeldern vgl. Anmerkung 4).
Bitte beachten Sie:
"Kyuenkin"-Spendergelder werden vom Japanischen Roten Kreuz nur noch bis einschließlich 15. Juni 2016 entgegengenommen, "gienkin"-Spendengelder nur noch bis einschließlich 30.Juni 2016. Danach werden die Spendengeldkonten aufgelöst. Das Japanische Rote Kreuz bedankt sich herzlich bei allen Unterstützern für die eingegangenen Spenden im Zusammenhang mit dem Erdbeben in Kumamoto!
Kontoinformation:
Bank Name: Sumitomo Mitsui Banking Corporation
Branch Name: Ginza Branch
Account Number: 026-8372918
SWIFT Code: SMBCJPJT
Bank Address: 5-8-10, Ginza, Chuo-ku, Tokyo, Japan
Beneficiary Name: The Japanese Red Cross Society
Beneficiary Address: 1-1-3, Shiba Daimon, Minato-ku, Tokyo, Japan
Telephone: +81-3-3438-1311
„Attention regarding relief money to the Japanese Red Cross Society“
Anmerkungen zu den Spendengeldern an die Adresse des Japanischen Roten Kreuzs
a) Verwendung von Spendengeldern durch das Japanische Rote Kreuz
Die im Zusammenhang mit dem Erdbeben 2016 mit Epizentrum in der Region Kumamoto (Präfektur Kumamoto) aus dem Ausland an das Japanisch Rote Kreuz überwiesenen Spendengelder finden grundsätzlich als „Kyuenkin“-Spendengelder (relief funds) Verwendung und nicht als „Gienkin“-Spendengelder (donations). Zum Unterschied zwischen „Kyuenkin“- und „Gienkin“-Spendengelder vgl. Anmerkung 4.
Für den Fall, dass Sie eine Verwendung der Spendengelder als „Gienkin“-Spendengelder und nicht als „Kyuenkin“-Spendengelder wünschen, wenden Sie sich bitte nach Überweisung des Spendenbetrages unter Angabe folgender Informationen auf Englisch per Email an das Japanische Rote Kreuz unter donation@jrc.or.jp.
- Subject: Funds sent as „Gienkin“
- Your name
- The amount of the relief money
- The date when the relief money was donated
- The name of the bank from which the relief money was transferred
Anmerkung 4:
„Gienkin“-Spendengelder (donations) werden vom Japanischen Roten Kreuz an betroffene Gemeindeverwaltungen und Kommunen überwiesen und anschließend an betroffene Personen ausgezahlt.
„Kyuenkin“-Spendengelder (relief funds) werden vom Japanischen Roten Kreuz direkt für Hilfs- und Rettungsaktionen im Zusammenhang mit der Erdbebenkatastrophe verwendet.
b) Bitte um Ausstellung einer Spendenbescheinigung
Das Japanische Rote Kreuz stellt Spendenbescheinigungen nicht automatisch aus. Wenn Sie eine solche wünschen, dann wenden Sie sich bitte unter Angabe folgender Informationen auf Englisch per Email an: donation@jrc.or.jp
- Subject: Request for Receipt
- Your name
- The amount of the relief money
- The date when the relief money was donated
- The name of the bank from which the relief money was transferred
3. Spendenkonto der Kommunalverwaltungen in den betroffenen Gebieten
Kommunalverwaltungen der betroffenen Gebiete haben ebenfalls Spendenkonten eingerichtet. Nähere Informationen finden sich auf den Webseiten der einzelnen kommunalen Verwaltungen. Für Informationen zu dem Spendenkonto, das die Präfektur Kumamoto eingerichtet hat, eine der am härtesten betroffenen Regionen, klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Call for 2016 Kumamoto Earthquake Donations (englischsprachig)
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