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16.03.2012 |
 Beantragung eines Visums |
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Bitte kontaktieren Sie unsere Konsularabteilung, bevor Sie Ihren Visumsantrag stellen, um die einzureichenden Dokumente und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Tel: 089-417 604 0
konsular@mu.mofa.go.jp
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Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens eine Woche (5 Werktage ab dem Tag, an dem uns die Antragsdokumente vorliegen), kann sich jedoch je nach Visumsstatus und Staatsangehörigkeit auch auf mehrere Wochen verlängern. Stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig vor der geplanten Einreise.
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Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visumsantrags erst dann beginnen kann, wenn Ihre Dokumente vollständig und korrekt vorliegen.
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Der Konsul behält sich die Möglichkeit vor, den Antragsteller zu einem Interview nach München zu laden, wenn dies als notwendig erachtet wird.
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Personen mit Wohnsitz außerhalb Münchens können uns ihre Antragsdokumente auch per Post (Einschreiben!) zukommen lassen - allerdings geschieht dies auf eigenes Risiko!
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Das Konsulat übernimmt keine Haftung, falls Reisepass oder Unterlagen nicht, verspätet oder beschädigt hier eintreffen!!!
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Eine Rücksendung des Reisepasses per Post ist grundsätzlich ausgeschlossen! Der Reisepass muss vom Antragsteller persönlich oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person (Formblatt siehe Download-Liste) abgeholt werden.
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 Certificate of Eligiblity |
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Neben dem traditionellen Verfahren, bei dem die japanische Auslandsvertretung den Antrag und die Dokumente entgegennimmt, gibt es ein zweites Verfahren über das "Certificate of Eligibility" (zairyû shikaku nintei shômeisho).
Dieses Zertifikat wird vom Bürgen (z.B. vom Arbeitgeber) in Japan direkt bei der zuständigen Zweigstelle der Einwanderungsbehörde beantragt und nach Prüfung des Falls, Genehmigung und Ausstellung dem Antragsteller zugeschickt. Dieses Verfahren soll die Visumsbeantragung und auch die Prüfung bei Einreise in Japan einfacher und schneller gestalten. |
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 Voraussetzungen für die Visumsvergabe |
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Grundsätzlich wird ein Visum für Japan nur dann ausgestellt, wenn der/die Antragsteller/in alle der folgenden Anforderungen erfüllt und die Visumsvergabe als zulässig angesehen wird:
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- Der Antragsteller besitzt einen gültigen Reisepass und ist berechtigt in das Land, dessen Staatsangehöriger oder Bürger er ist bzw. in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat, zurück zu kehren.
- Die einzureichenden Unterlagen liegen vollständig und korrekt vor.
- Die in Japan geplanten Aktivitäten, der Status bzw. die Position des Antragstellers sowie die Aufenthaltsdauer entsprechen den Anforderungen an Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer wie festgehalten im Gesetz für Einwanderungskontrolle und Anerkennung von Flüchtlingen (Kabinettsbeschluss Nr. 319 aus dem Jahr 1951, im folgenden "Einwanderungsgesetz").
- Keiner der Punkte aus § 5 Absatz 1 des Einwanderungsgesetztes trifft auf den Antragsteller zu.
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 Weitere Hinweise |
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Über die endgültige Erlaubnis zur Einreise nach Japan entscheiden die Behörden an den See- und Flughäfen in Japan. Bitte beachten Sie, dass der Besitz eines gültigen Visums keine Garantie für die Einreise nach Japan ist, sondern eine – aber nicht die einzige – Voraussetzung dafür.
Weitere Informationen zu Visa und Einreiseformalitäten finden Sie |
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auf der Homepage des Japanischen Außenministeriums 
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auf der Homepage der Japanischen Einwanderungsbehörde 
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 Formblätter zum Download |
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Antragsformular |
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Englisch  |
Ausfüllhilfe  |
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Bürgschaftserklärung |
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Englisch  |
Japanisch  |
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Einladungsschreiben |
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Englisch  |
Japanisch  |
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Aufenthaltsplan |
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Englisch  |
Japanisch  |
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Vollmacht zur Abholung des Visums durch einen Stellvertreter |
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Deutsch  |
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